Kultur- und Schulausschuss – Bericht der Sitzung am 23. November 2012
1. Sonderschulkindergarten
Die Sonderschulkindergärten betreuen behinderte Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht voraussichtlich einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben werden.
Dabei sind folgende Gruppenstärken vorgesehen:
- Geistigbehinderte Kinder: 6 – höchstens 8 Kinder
- Sprachbehinderte Kinder: 10 – höchstens 15 Kinder
- Körperbehinderte Kinder: 6 – 8 Kinder
In der Trägerschaft des Landkreises befinden sich vier Sonderschulkindergärten, drei in Ludwigsburg und einer in Steinheim-Kleinbottwar. Derzeit stehen in diesen Kindergärten ausreichend Plätze zur Verfügung. Im Kindergarten der Schule am Favoritepark könnte zudem eine fünfte Gruppe eröffnet werden.
Die Landkreisverwaltung ist schon seit einiger Zeit auf der Suche nach geeigneten Mieträumlichkeiten und Kooperationskindergärten zur inklusiven Unterbringung von Gruppen der Sonderschulkindergärten. Jetzt bietet sich diese Möglichkeit infolge der Errichtung eines neuen Kinderhauses im Bereich des Pauluskirchengeländes in Bietigheim-Bissingen.
Der Kultur- und Schulausschuss hat einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt, eine der an dem Sonderschulkindergarten der Schule am Favoritepark in Ludwigsburg untergebrachten Gruppen im Kinderhaus der Stadt Bietigheim-Bissingen im Stadtteil Buch unterzubringen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Voraussetzungen für die Umsetzung zum Schuljahresbeginn 2013/2014 zu schaffen.
2. Kooperation der Vokshochschule im Landkreis Ludwigsburg
Mit einem Zusammenschluss entstünde eine der größten Volkshochschulen Baden-Württembergs. Die Städte Ludwigsburg und Korntal-Münchingen würden dabei echte Einsparungen erzielen, während alle anderen Kreisgemeinden mit höheren Belastungen rechnen müssten, weil der notwendige Zuschuss für eine gemeinsame, kreisweite Volkshochschule über eine Erhöhung der Kreisumlage dort zu Mehrkosten führen würde.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten einer Kooperation:
- Übernahme der Volkshochschule durch den Landkreis, wenn die Volkshochschule durch die jeweilige Stadt aufgegeben werden sollte.
- Gründung eines Zweckverbandes mit ein bis drei Städten der bisherigen Volkshochschulen.
Der Kultur- und Schulausschuss ist einstimmig mit der weiteren Untersuchung der beiden Möglichkeiten einverstanden und steht einem Zusammenschluss oder der Gründung eines Zweckverbandes positiv gegenüber.