Keine Privatbeteiligung bei kreiseigener Abfallverwertungs – GmbH

Um keine Chancen für Gebührensenkungen zu versäumen, hatten die Freien Wähler im Ludwigsburger Kreistag am Jahresbeginn auf rasche Entscheidungen in abfallwirtschaftlichen Grundsatzfragen gedrängt. Es ging vor allem um die gemeinsame Ausschreibung von Sammel- und Transportleistungen mit dem Enzkreis, da in Pforzheim und in Ludwigsburg die derzeitigen Verträge mit den privaten Entsorgungsunternehmen zeitgleich im Jahre 2002 auslaufen. Von einer europaweiten Ausschreibung dieser Leistungen versprechen sich die Freien Wähler in beiden Landkreisen allein auf Grund des größeren Auftragsvolumens eine deutliche Preissenkung, die zu entsprechenden Gebührenermäßigungen führen würde. Der Vorstoß der Freien Wähler wurde in der Presse von der CDU – „Diskussion zur Unzeit“ – und von der SPD – ärgerliche Leserei im Kaffeesatz“ – gleichermaßen kritisiert. Den beiden Fraktionen war anscheinend nicht klar, welche Vorbereitungszeit solche Ausschreibungen aufgrund der Verfahrensvorgaben aus Brüssel erfordern. Jetzt sind sie im Ausschuss für Umwelt und Technik auf die Linie der Freien Wähler eingeschwenkt. Vor kurzem hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, dem Kreistag die Aufhebung des laufenden „Interessenbekundungsverfahrens“ zur Optimierung der Abfallwirtschaft zu empfehlen. Da der Empfehlungsbeschluss vorher in den Fraktionen abgestimmt wurde, bedeutet das für die politische Praxis: der Weg für die gemeinsame Ausschreibung mit dem Enzkreis ist rechtzeitig frei geworden. Die förmliche Entscheidung des Kreistags wird noch vor der Sommerpause erfolgen. Das Drängen der Freien Wähler hat sich also gelohnt.


Zum „Interessenbekundungsverfahren“: das bürokratische Wortgebilde ist schon sprachlich verunglückt und für die Bürger vollends ein Buch mit sieben Siegeln. Mit dem Verfahren, das auf Vorschlag der Landkreisverwaltung eingeleitet worden war, sollte ermittelt werden, ob es auf Dauer gesehen wirtschaftlich günstiger – und für den Gebührenzahler billiger – wäre, wenn private Unternehmer auch durch eine Kapitalbeteiligung in die AVL integriert und ihr „Know how“ in die Geschäftsführung der AVL einbringen würden. Das hätte nach Auffassung der Verwaltung bei einer Beteiligung Privater an der kreiseigenen AVL der Fall sein können. Um die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung zu behalten, sollten jedoch nicht mehr als 49 % der Geschäftsanteile veräußert werden. Der Veräußerungserlös sollte zur außerordentlichen Schuldentilgung verwendet werden.
Die Freien Wähler standen solchen Überlegungen von Anfang an skeptisch gegenüber. Der seitherige Verlauf des Interessenbekundungsverfahrens hat gezeigt, dass ihre Zweifel begründet waren. Nach den Erfahrungen mit der Gesellschaft für Wertstoffverwertung (GWV), von der sich der Landkreis erst kürzlich getrennt hatte, verwundert das nicht. Kreisrat Hermann Silcher brachte es auf den Punkt: „Wer Privatkapital einsetzt, will in aller Regel Gewinne erzielen, die deutlich über den marktüblichen Kreditzinsen liegen. Der Gebührenzahler fährt also besser, wenn die AVL ihre Kapitalausstattung zu den günstigeren Konditionen des Kommunalkredits selbst beschafft.“ Berechnungen der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Cap Gemini Ernst & Young, die vom Landkreis eingeschaltet wurde, haben das bestätigt. Wenn der derzeitige abfallwirtschaftliche Standard im Landkreis beibehalten wird, beträgt das Einsparpotential bei einer Neuausschreibung
der von den Privaten erbrachten Leistungen bereits 8,7 Mio. DM im Jahr. Bei bestimmten Systemänderungen sind weitere Einsparungen möglich, so z.B. beim Übergang zu einem zweiwöchigen Abfuhrrhythmus, für den sich die Freien Wähler schon seit langem ausgesprochen haben. Bei einem betriebswirtschaftlichen Kostenvergleich bis zum Jahr 2015 schneiden demgegenüber alle Privatangebote, die im Interessenbekundungsverfahren für die AVL-Beteiligung abgegeben wurden, durchweg schlechter ab.

Die Freien Wähler können mit diesem Ergebnis zufrieden sein, entspricht es doch ihrer bisherigen Einstellung. Für Fraktionschef Rainer Gessler ist noch ein weiterer Gesichtspunkt wichtig. Während die Privatunternehmen auf Gewinn ausgerichtet sind, kann es dem Landkreis allein darum gehen, auf Dauer gute abfallwirtschaftliche Dienstleistungen mit den geringostmöglichen Kosten zu erbringen. Damit wären bei einer Teilprivatisierung der AVL Interessenskonflikte mit den neuen Anteilseignern geradezu vorprogrammiert gewesen. Auch wenn der Landkreis die Stimmenmehrheit bei der AVL behalten hätte, hätte dies zwangsläufig zu Belastungen in der Zusammenarbeit führen müssen. Dazu Rainer Gessler: “ In der Abfallpolitik muss der Kreistag in jeder Hinsicht unabhängig und nach allen Seiten frei entscheidungsfähig bleiben. Nur so kann er bei den Gebühren die Interessen der Bürger optimal wahrnehmen.“

23.05.01/
Karl-Heinz Balzer